Vergütung
Die Vergütung erfolgt mittels Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mich im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um eine Kostenübernahme zu klären.
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997.