Honorar oder nach RVG
Die Vergütung erfolgt mittels individueller Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Klare Spielregeln von Anfang an: Sie wissen vorab, wie sich die Kosten Ihrer Beratung zusammensetzen.
Die Vergütung erfolgt mittels individueller Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sind Sie rechtsschutzversichert, setze ich mich im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme zu klären.
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit: BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Sprechen Sie mich an – im Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Aufwand für Ihren Fall.